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Lista de seguimiento

CONDICIONES DE COMPRA


3. Precios

El pedido se basa en precios acordados previamente, que se consideran precios fijos. Si, a modo de excepción, no se acordaron previamente los precios, estos se deben indicar en la confirmación del pedido; en este caso, los precios sólo serán vinculantes tras nuestra confirmación definitiva.

4. Envío

Todos los artículos se entregarán franco nuestra fábrica, a menos que se acuerde lo contrario, incluido el embalaje gratuito. Sin embargo, si el embalaje sigue siendo propiedad del proveedor y se factura, se nos reembolsará el importe abonado por el mismo en caso de devolución del embalaje a porte pagado. Al calcular los pesos, se aplican los pesos establecidos por la autoridad ferroviaria.

Cada envío debe ir acompañado de albaranes, listas de envío u otros documentos, que deben contener una descripción detallada del contenido, así como nuestro número de pedido y número de orden. Además, las piezas fabricadas mecánicamente deben ir acompañadas de un dibujo técnico y un certificado de prueba correspondiente. En el caso de envíos de peso, los pesos deben ser demostrados mediante tarjetas de pesaje oficiales.
A menos que se indique lo contrario, el envío será enviado a nuestra dirección
       

        Paquetería, correo, camiones, automóviles, mensajería:  
        D-40880 Ratingen, Am Rosenkothen 4-12


Der Lieferer ist in jedem Falle verpflichtet, die für uns kostengünstigste Transportart zu wählen und für eine Versicherung der versandten Güter Sorge zu tragen.

Eine Ausnahme liegt nur vor, wenn von uns schriftlich darauf hingewiesen wird, dass wir selbst versichern. Die Sendungen reisen auf Gefahr des Lieferanten.

 

5. Auftragsbestätigung

Jeder Auftrag ist vom Lieferer unverzüglich nach Eingang unserer Bestellung, spätestens innerhalb einer Woche zu bestätigen. Wird diese  Frist überschritten, haben wir die Berechtigung, den Auftrag zu widerrufen.


6. Rechnungen

Rechnungen sind uns in doppelter Ausfertigung zuzusenden, getrennt von der Sendung. Sie müssen unsere Bestellnummer beinhalten und den genauen Versandtag angeben.


7. Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen in bar oder in Zahlungsmitteln nach unserer Wahl entweder
      a) 14 Tage nach Rechnungseingang mit 3 % Skonto oder
      b) 3 Monate nach Rechnungseingang netto.
      c) Nachnahmesendungen: grundsätzlich per Bahn oder gegen Vorkasse.
Beanstandungen an der Lieferung berechtigen uns, fällige Zahlungen zurückzuhalten.

 

8. Gewährleistung

Für die gelieferten Gegenstände übernimmt der Lieferer auf die Dauer eines Jahres nach ihrer Verwendung auch ohne rechtzeitige Mängelrüge Gewähr, daß sie die vom Lieferer zugesagten Eigenschaften aufweisen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach der Bestellung vorausgesetzten Gebrauch aufgeben oder mindern. Unbeschadet der sich daraus ergebenden gesetzlichen Ansprüche können wir nach unserer Wahl die kostenlose Beseitigung des Mangels oder die frachtfreie Lieferung eines mangelfreien Stückes verlangen. Wenn der Lieferer mit seinen Verpflichtungen aus der Gewährleistung in Verzug kommt,
sind wir auch berechtigt, Ersatz auf Kosten des Lieferers zu beschaffen. Verborgene Fehler berechtigen uns, Ersatz für nutzlos aufgewendete Materialien und Löhne zu verlangen. Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung steht uns bei fahrlässigem Verhalten des Lieferers zu, auch dann, wenn wir selbst wegen der mangelhaften Lieferung des Lieferers ersatzpflichtig gemacht werden. Nicht vertragsgemäß gelieferte Ware wird auf Kosten und Gefahr des Lieferers zurückgesandt. Werden die Lieferungen wiederholt vertragsgemäß nicht durchgeführt, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

9. Fertigungsmittel

Modelle, Muster, Werkzeuge, Zeichnungen und sonstige Hilfsmittel, welche von uns gestellt werden, bleiben unser Eigentum. Diesedürfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte veräußert werden und sind nach Auftragsfertigung kostenlos und unaufgefordert an uns zurückzusenden. Gegenstände, welche mit Hilfe dieser Fertigungsmittel erstellt werden, dürfen ebenfalls an Dritte nicht veräußert werden. Alle dem Lieferer überlassenen Gegenstände sind, solange sie sich in dessen Besitz befinden, von diesem gegen Feuergefahr und Diebstahl für uns kostenlos zu versichern.


10. Schutzrechte

Der Lieferer übernimmt die Verantwortung dafür, daß durch seine Lieferung keine fremden Schutzrechte im In- und Ausland verletzt werden.


11. Schutzvorrichtungen

Sämtliche Aggregate, Hydraulikfertigteile, Maschinen etc. müssen mit den gesetzlichen vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen geliefert  werden und deren Bestimmungen entsprechen.


12. Geschäftsgeheimnis

Der Lieferer ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als  Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Auf die Geschäftsverbindung mit uns darf in der Werbung des Lieferers nur mit unserer schriftlichen Werbung Genehmigung hingewiesen werden.

 

13. Erfüllungsort Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Ratingen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.  Gerichtsstand für etwaige Streitfälle ist das für Ratingen zuständige Gericht.